Schulvorstand

Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38 a Abs. 3 NSchG abschließend festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet u. a. über den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG.

Die wichtigsten Antworten und Fragen zum Schulvorstand sind auf der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums unter www.mk.niedersachsen.de zu finden.

Quelle: Bildungsportal Niedersachsen

Mitglieder des Schulvorstandes

 

Stand: November 2023

Die Mitglieder des Schulvorstandes sind über das Schulbüro der BBS II erreichbar.

  • Frau Voß (Schulleiterin)
  • Herr Peyn (Ständiger Vertreter der Schulleiterin)
  • Frau Brauns
  • Frau Fromhage
  • Herr Hartmann
  • Herr Stammermann
  • Herr Immken (IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum)
  • Frau Nemitz (Sparkasse Stade-Altes Land)
  • Herr Holthusen (Stadtwerke Stade GmbH)
  • Herr Schwarz (Ärztekammer)
  • Frau Bardenhagen
  • Frau Herthel
  • Frau Detlefsen
  • Herr Grage
  • Herr Heinen
  • Frau Lühmann
  • Herr Öner
  • Frau Zevounou
 
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